Das sollten Sie über die Homeoffice-Pauschale wissen
Die Corona-Pandemie macht’s möglich. Was jahrelang dem gemeinen Arbeitnehmer nur möglich war, wenn er ein eigenes Arbeitszimmer besaß, ist nun jedem erlaubt, der von zu Hause aus arbeitet, das Home Office steuerlich abzusetzen. Diese neue Regelung wirft viele Fragen auf, deren Antworten dieser Text bietet. Wer darf wann wie viel absetzen? Und wie funktioniert das überhaupt?
Neue Regelung gilt auch ohne eigenes Arbeitszimmer
Unbürokratisch, schnell und leicht nachvollziehbar – diese Attribute schreiben die Entscheider der neuen Regelung fürs Home Office bzw. dessen steuerlicher Absetzbarkeit zu. Also all das, wofür die Politik gemeinhin nicht steht. Doch der Druck der Pandemie hat in diesem Falle tatsächlich einmal ein rasches Umdenken und eine ebenso schnelle Entscheidung zur Folge gehabt. Wer in den eigenen vier Wänden arbeitet, kann sich nicht bei Kollegen anstecken oder seinerseits diese infizieren. Also ist das Home Office ein probates Mittel, um die Ansteckungsraten niedrig zu halten.
Da heutzutage zahlreiche Jobs ohnehin am Rechner ausgeübt werden und nahezu jeder Betrieb und jeder Haushalt online ist, ist der Wechsel vom Büro ins Home Office auch zahlreichen Arbeitnehmern sofort möglich gewesen. Das bedeutet auch, dass die neue Regelung fürs Home Office für sehr viele Menschen Relevanz bei ihrer Steuererklärung haben wird. Wie sieht diese Regelung also konkret aus?
Wichtige Einschränkung berücksichtigen
5 Euro pro Tag darf ein im Home Office Tätiger von der Steuer absetzen. Dies allerdings nur bis zu einer Höhe von maximal 600 Euro pro Jahr. Bis zu 120 Tage im Jahr erlaubt der Gesetzgeber also, sich die Kosten für den Betrieb des Home Office auf den zu versteuernden Betrag anrechnen zu lassen. Das könnte sicherlich mehr sein, schließlich besteht das Arbeitsjahr – inklusive Urlaub – aus rund 209 Arbeitstagen pro Jahr. Doch es ist ein Anfang und dieser wird von all jenen begrüßt, die diese Änderung in Anspruch nehmen können.
Allerdings existiert ein ziemlich großer Haken bei dieser neuen Regelung. All jene Gelder, die man pro Arbeitstag im Home Office anrechnen lassen müssen, fließen auch in die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro pro Jahr ein, die einem Arbeitnehmer ohnehin zusteht. Wer also insgesamt weniger als 1.000 Euro im Jahr an anrechenbaren Werbungskosten verbuchen kann, der profitiert am Ende von dieser neuen Regelung zum Home Office – überhaupt nicht.
Welche weiteren Kosten sind absetzbar?
Doch für viele gilt auch, dass etliche weitere Kosten für das Arbeitszimmer oder den Arbeitsplatz anrechenbar sind. Welche Posten alle für die Werbungskosten eines Arbeitnehmers exakt anrechenbar sind, verrät einem auch ein Steuerberater, der in diesen Dingen stets auf dem aktuellen Stand ist. Vorteil bei einer Auskunft durch diesen: Auch die Steuerberater Kosten sind absetzbar. Schreibtisch oder PC zählen sicher zu den absetzbaren Anschaffungen, wenn auch teilweise nur in jährlichen Anteilen. Auch die Kosten für weitere Büro-Utensilien können einem dabei helfen, die magische Grenze von 1.000 Euro zu überschreiten. Nur dann profitiert man schließlich von der neuen Regelung zur Absetzbarkeit des Home Offices.
Disclaimer
Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine Steuerberatung. Wir prüfen und aktualisieren die Informationen auf dieser Website ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Infos inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht vom Webseitenbetreiber oder den darin verlinkten Webseiten übernommen werden.